Demonstrationszüge und Solidaritätsbekundungen haben sich am Mittwochabend in mehreren deutschen Städten formiert, nachdem ein ungarisches Gericht Maja T., eine non-binäre deutsche Person, zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt hatte. In Berlin versammelten sich rund 550 Unterstützer in Kreuzberg, bevor sie in Richtung Friedrichshain zogen, wobei vereinzelt Pyrotechnik eingesetzt wurde. Ähnliche Demonstrationen fanden in Hamburg, Dresden, Erfurt, Freiburg, Nürnberg, Kiel, Potsdam und Leipzig statt, wo etwa 500 Menschen auf die Straße gingen.
Acht Jahre Haft in Ungarn
Maja T. wurde vom Budapester Stadtgericht für schuldig befunden, an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt beteiligt gewesen zu sein. Richter Jozsef Sos erklärte, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene an blutigen Angriffen beteiligt war, bei denen rund 20 mutmaßliche Linksextremisten neun Menschen verletzten, darunter vier schwer. Die Strafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Richter. Maja T. hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, bezeichnete das Urteil als „politischen Schauprozess“ und argumentierte, dass Staatsanwaltschaft, medizinische Gutachter und der Richter „Hand in Hand“ gearbeitet hätten, da Ministerpräsident Viktor Orbán ein hartes Urteil gefordert habe. Er bezeichnete dies als „den traurigen Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind“.
Rechtswidrige Auslieferung und laufende Ermittlungen
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht befand diese Auslieferung jedoch als rechtswidrig, da das Kammergericht die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft hatte. Politiker von Linken, Grünen und SPD fordern nun die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.
Die ungarischen und deutschen Behörden führen die Gewalttaten in Budapest auf eine militante linke Gruppierung zurück, die als „Hammerbande“ oder „Antifa-Ost“ bekannt ist. Diese Gruppierung wird verdächtigt, zwischen 2018 und 2022 in mehreren ostdeutschen Städten mutmaßliche Rechtsextremisten angegriffen und verletzt zu haben. Der mutmaßliche Anführer dieser Gruppierung, Johann G., wurde später in Thüringen verhaftet und soll die Budapester Angriffe geplant haben. Derzeit laufen Prozesse gegen Johann G. und weitere mutmaßliche Mitglieder der „Hammerbande“ am Oberlandesgericht Düsseldorf und am Oberlandesgericht Dresden, in denen sowohl die Budapester als auch die deutschen Gewalttaten verhandelt werden.
Frequently Asked Questions
Welche Strafe wurde Maja T. auferlegt?
Maja T. wurde vom Budapester Stadtgericht zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt.
Was wird der „Hammerbande“ vorgeworfen?
Der „Hammerbande“ wird vorgeworfen, zwischen 2018 und 2022 in mehreren ostdeutschen Städten mutmaßliche Rechtsextremisten angegriffen und verletzt zu haben, sowie die Planung und Durchführung der Angriffe in Budapest.
Was ist die Position des Bundesverfassungsgerichts zur Auslieferung von Maja T.?
Das Bundesverfassungsgericht befand die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn als rechtswidrig, da die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft worden waren.
Angesichts der komplexen rechtlichen und politischen Implikationen dieses Falls, wie könnte die weitere Entwicklung der Situation die deutsch-ungarischen Beziehungen beeinflussen?
